Gewalt ist immer falsch – egal, ob sie klar im Gesetz steht oder nicht. Das auch wenn das Strafrecht gewisse Taten unterschiedlich behandelt.
Wenn du Gewalt ausübst, riskierst du nicht nur eine Strafe. Du verletzt Menschen, die dir nahestehen. Du verlierst Vertrauen. Vielleicht auch dein Zuhause, den Kontakt zu deinen Kindern, deinen Ruf.
«Ich hab die Kontrolle verloren. Jetzt kämpfe ich jeden Tag mit den Folgen»
«Als die Polizei kam, hat das die halbe Nachbarschaft mitbekommen. Ich war danach der Typ, der ‘sowas’ macht»
Wie reagiert die Polizei?
Die Polizei greift ein, wenn sie von einem Vorfall erfährt, auch ohne Anzeige. Sie kann dich wegweisen. Das heisst: Du musst die Wohnung verlassen, nicht die betroffene Person. Sie kann dir auch verbieten, ein bestimmtes Gebiet zu betreten oder der Person, der du Gewalt angetan hast, zu nahe zu kommen. Das kann auch für mehrere Tage oder Wochen gelten. Die Polizei kann auch die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) einschalten, wenn Kinder betroffen sind.
«Ich hätte nie gedacht, dass die KESB kommt. Dass mir jemand sagt, ich darf mein Kind nicht mehr sehen – das hat mich fertig gemacht»
«Ich hab bei der Polizei gesagt, das sei ein Missverständnis. War’s aber nicht»
Was sagt das Gesetz bei häuslicher Gewalt?
In der Schweiz unterscheidet das Strafrecht zwischen zwei Arten von Delikten: Offizialdelikte und Antragsdelikte.
Offizialdelikte werden von der Polizei und der Staatsanwaltschaft automatisch verfolgt, unabhängig davon, ob eine Anzeige gemacht wird. Dazu gehören:
- Körperverletzungen: Wenn jemand verletzt oder gesundheitlich geschädigt wird, z.B. durch Faustschlag, würgen, Arm brechen.
- Wiederholte Tätlichkeiten: Mehrmalige körperliche Angriffe ohne sichtbare Verletzungen, z.B. ohrfeigen, schubsen, an den Haaren ziehen.
- Drohungen: Wenn mit Gewalt oder Schaden gedroht wird, um Druck auszuüben, z.B. «Wenn du gehst, passiert was».
- Nötigung: Jemanden zwingen, z.B. mit Gewalt oder mit einer Drohung, etwas zu tun, was er oder sie nicht will, z.B. das Handy entsperren, die Wohnung nicht zu verlassen, Geld zu geben.
- Versuchte oder vollendete Tötung: Wenn eine Person getötet werden soll oder wurde, z.B. durch Ersticken, Schusswaffe oder Messerangriff. Das ist die extremste Form von Beziehungsgewalt, betroffen sind überwiegend Frauen.
- Sexuelle Nötigung: Jemanden mit Gewalt, Drohungen oder psychischem Druck zu sexuellen Handlungen zwingen.
- Vergewaltigung: Jemanden zum Geschlechtsverkehr zwingen.
«Ich habe meinem Kind gezeigt, wie man Angst macht. Ich wünschte, ich könnte das rückgängig machen»
«Ich bereue, was ich getan habe. Ich hätte nie gedacht, dass es solche Konsequenzen hat»
Antragsdelikte werden strafrechtlich verfolgt, wenn die betroffene Person eine Anzeige macht. Dazu gehören:
- Einmalige Tätlichkeiten: Körperliche Angriffe, z.B. eine Ohrfeige, schubsen, an den Haaren ziehen.
- Sachbeschädigung: Wenn etwas absichtlich kaputt gemacht wird, z.B. Auto zerkratzen, Elektrogeräte kaputtmachen, Möbel beschädigen.
- Hausfriedensbruch: Unbefugtes Betreten von Wohnung, Haus oder Grundstück, z.B. im Rahmen von Stalking.
- Beschimpfungen: Wenn jemand öffentlich beleidigt wird, sei dies durch Worte, Gebärden oder Tätlichkeiten.
«Ich hab’s kleingeredet. War doch nicht so schlimm. Das Gericht hat das anders gesehen»
«Ich habe erst spät begriffen, wie sehr ich verletzt habe»
Wenn du gewalttätig warst, kann es sein, dass du von der Polizei oder dem Gericht zu einem Lernprogramm oder einer Beratung geschickt wirst. Du kannst aber auch selbst aktiv werden und dich freiwillig melden. So zeigst du Verantwortung, nimmst positiv Einfluss auf ein mögliches Strafverfahren und schaffst die Grundlage, um weitere Gewalt zu verhindern.
Denn klar ist: Was du getan hast, lässt sich nicht rückgängig machen. Aber du kannst dafür sorgen, dass du es nicht wieder tust. Sich dafür Hilfe [Link: Liste SOLVIO] zu holen ist der richtige Schritt.